Ab sofort erreichen Sie die Stellenanzeigen sowie Informationen über Kongresse auf gesonderten Seiten.

Technologieentwicklung in der Pflege – Herausforderungen für die Pflegewissenschaft

23. Januar 2012

Am 24. Februar 2012 findet an der Universität Osnabrück die Fachtagung
„Technologieentwicklung in der Pflege – Herausforderungen für die Pflegewissenschaft“
statt.

Moderne Technologien halten zunehmend Einzug in Kontexten der pflegerischen Versorgung und beeinflussen damit auch die Entwicklung der Pflege als Profession. Die hohe Dynamik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Robotik oder weiterer assistiver Technologien trifft dabei auf eine Pflege, die sich in Praxis, Bildung und Forschung in erheblichen Um- bzw. Aufbruchprozessen befindet und den Herausforderungen der Technologisierung bislang eher reaktiv begegnet. In der Folge ist es bislang weder gelungen, Technologieentwicklung in der Pflege und für die Pflege aktiv mitzugestalten, noch Fragen der Techniknutzung und -bewertung aus pflegewissenschaftlicher Perspektive theoretisch wie empirisch angemessen zu bearbeiten.
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) lädt vor diesem Hintergrund zu einer Fachtagung ein, die die Herausforderungen der Pflegewissenschaft durch die Technikentwicklung in der Pflege zu bestimmen sucht und Impulse für eine systematische Auseinandersetzung gibt. Die Fachtagung wird vorbereitet von der DGP-Sektion „Entwicklung und Folgen von Technik und Informatik in der Pflege“.
Das Programm finden Sie hier:

Anmeldung und Informationen:
Universität Osnabrück / Fachgebiet Pflegewissenschaft
Tel. (+49) 0541 969-2467
pflegewissenschaft@uos.de
www.pflegewissenschaft.uni-osnabrueck.de

Im Anschluss daran findet ab 16:00 Uhr die Mitgliederversammlung der DGP statt, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der MV vom Februar 2011
TOP 3 Bericht des Vorstands
TOP 4 Finanzbericht
TOP 5 Entlastung des Vorstands
TOP 6 Finanzplanung 2012
TOP 7 Berichte aus den Sektionen u. aus der Ethikkommission
TOP 9 Vorstandswahlen

Es liegt ein Antrag zur Gründung einer Sektion
Disseminations- und Implementierungswissenschaft (DIW) in der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. vor. Der Antrag zur Sektionsgründung ist hier abrufbar.

DNQP: Aufruf zur Bewerbung als Expertin/Experte

20. Januar 2012
 

Entwicklung des Expertenstandards “Schmerzmanagement in der Pflege
bei chronischen Schmerzen”Aufruf zur Bewerbung als Expertin/Experte für die Expertenarbeitsgruppe des DNQP

Nach der Aktualisierung des Expertenstandards “Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen” beginnt das DNQP nun mit der bereits angekündigten Entwicklung eines Expertenstandards zum Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Osterbrink (Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg), der bereits wissenschaftlicher Leiter der vorangegangenen Expertenarbeitsgruppen zum Thema Schmerz war, wird ab Mitte 2012 in enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP ein Entwurf für den Expertenstandard entwickelt. Dieser wird der Fachöffentlichkeit am 11. Oktober 2013 auf der Konsensus-Konferenz in der Stadthalle Osnabrück vorgestellt.

Die Expertenarbeitsgruppe wird mit 8 bis 12 Expertinnen und Experten aus Pflegewissenschaft und -praxis besetzt. Die Mitarbeit in der Expertenarbeitsgruppe ist ehrenamtlich, anfallende Reisekosten werden erstattet. Voraussetzung für die Teilnahme an der AG ist der Nachweis einer ausgewiesenen Fachexpertise zum Thema. Diese kann bestehen aus:

  • Formaler fachlicher Qualifikation zum Thema (z. B.
  • Fachweiterbildung, wissenschaftliche Qualifikation)
  • Qualifizierter Praxis in diesem Bereich
  • Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten
  • Mitwirkung an der Einführung innovativer Praxiskonzepte
  • Fachveröffentlichungen und -vorträge 

Ebenso müssen die Expertinnen und Experten eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessenverbänden offen legen, um die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit der Expertenstandards garantieren zu können.

Qualifizierte Interessentinnen und Interessenten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum werden gebeten, sich bis zum 15.03.2012 schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen an die Geschäftstelle des DNQP zu wenden.

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück
Wiss. Leitung: Prof. Dr. Doris Schiemann
Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
Tel: +49 (0)541/969-2004, Fax: +49 (0)541/969-2971
E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de
Internet
: http://www.dnqp.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Expertenstandard Schmerzmanagement – Pressemitteilung

7. Januar 2012

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

 

Dezember 2011

PRESSEINFORMATION

 

Aktualisierung des Expertenstandards „Schmerzmanagement in der Pflege“ –

Abschließende Veröffentlichung und 14. Netzwerk-Workshop des DNQP

 

Eine Gruppe ausgewiesener ExpertInnen hat gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP über den Zeitraum von einem Jahr den Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege aktualisiert. Die wissenschaftliche Leitung lag bei Prof. Dr. Dr. Jürgen Osterbrink (Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Salzburg), der bereits die Entwicklung des Expertenstandards verantwortet hatte. Im Arbeitsprozess wurden anhand einer aktuellen Literaturanalyse neue wissenschaftliche Erkenntnisse diskutiert und eine Anpassung von Expertenstandard und Kommentierungen an den neuen Erkenntnisstand vorgenommen. Da die Literaturlage deutliche Differenzierungen hinsichtlich der Versorgungskomplexität sowie dem Vorgehen und Umfang des Schmerzmanagements bei Akutschmerz und chronisch-tumorbedingtem Schmerz aufgezeigt hatte, bestand der größte Änderungsbedarf in der thematischen Eingrenzung des Expertenstandards, der nunmehr ausschließlich das Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen thematisiert. Dabei konnten die Standardkriterien des ursprünglichen Expertenstandard inhaltlich bestätigt werden. Es wurden lediglich Präzisierungen und Differenzierungen vorgenommen, z. B. zur pflegerischen Schmerzeinschätzung in rasche Ersteinschätzung und ausführliches Assessment oder die Unterscheidung zwischen Ruhe- und Bewegungs-/Belastungsschmerzintensität bei den Grenzen für medikamentöse Interventionen. Parallel hat das DNQP die Entwicklung eines eigenen Expertenstandards zum Thema chronischer Schmerz begonnen.

Eine Konsultationsfassung des aktualisierten Expertenstandards und der überarbeiteten Kommentierungen stand der Fachöffentlichkeit vom 15. August bis zum 23. September auf der Homepage des DNQP zur Stellungnahme zur Verfügung. Das Interesse an dieser Konsultationsfassung war erfreulich hoch – die Seite wurde ca. 1900 mal aufgerufen – und es gingen 25 schriftliche Rückmeldungen mit sehr fundierten Anmerkungen und Vorschlägen für die abschließende Erarbeitung des Expertenstandards und der Kommentierung in der Geschäftsstelle des DNQP ein. Die Rückmeldungen wurden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expertenarbeitsgruppe ausgewertet und in der abschließenden Version des aktualisierten Expertenstandards berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der Aktualisierung werden im Rahmen des 14. Netzwerk-Workshops des DNQP am 02. März 2012 in der Charitè Universitätsmedizin Berlin vorgestellt und diskutiert. Anmeldungen zum Workshop sind noch bis zum 27. Januar 2012 möglich. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist auf der Homepage des DNQP zu finden (s. Veranstaltungen: www.dnqp.de).

Der aktualisierte Expertenstandard mit Kommentierung, neuer Literaturstudie und dem angepassten Audit-Instrument kann zu einem Preis von 18,- € unter der nachfolgenden Adresse schriftlich angefordert werden. Auf seiner Homepage stellt das DNQP die aktuelle Version des Expertenstandards und des Audit-Instrumentes für den kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück

Wiss. Leitung: Prof. Dr. Doris Schiemann

Postfach 19 40, 49009 Osnabrück

Fax: +49 (0)541/969-2971

E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de

Internet: http://www.dnqp.de

Nachlese zu 2. Deutschen Hochschultag der DGP in Witten

23. Dezember 2011

Am 25. November 2011 fand in Witten der 2. Deutsche Hochschultag unter großer Beteiligung der interessierten Fachöffentlichkeit statt. Wie bereits im vergangen Jahr in Hannover wurden wieder zahlreiche interessante Projekte durch Lehrende und Studieren vorgestellt.
Besonders interessant waren die Posterbeiträge des 2. DGP-Hochschultag 2011

Die Preisträger in diesem Jahr sind:

1. Preis

Bartoszek, Gabriele/Halbig, Christine/Krause, Gabriele/Schneider, Heike/Stulier, Nicole/Kolland, Natascha/Fuchs, Bianca/Möhler, Ralph:
Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in Pflegeheimen durch den „Werdenfelser Weg in Witten“

2. Preis
Schnepp, Wilfried/große Schlarmann, Jörg/Metzing, Sabine:
Entlastung der Familie: Ergebnisse aus der Evaluation eines familienorientierten Hilfsangebots für Kinder kranker Eltern – Universität Witten/Herdecke

3. Preis

Hotze, Elke/Fischer, Kathrin/Bredthauer, Claudia:
Pflegende Angehörige – Zukunft stärken – Hochschule Osnabrück

Zu den Symposienbeiträgen und Postern können sie z. T. hier die Unterlagen herunterladen werden:

Session : Menschen in der Akutversorgung
Förder- und Hemmfaktoren bei Implementierung von Pflegeklassifikationen: Untersuchung zur Einführung der ICF in die Pflegepraxis des Akutkrankenhauses
Stiftungsfachhochschule München // Reuschenbach/Podlipny

Schmerzerfassung bei kognitiv und/oder bewusstseinsbeeinträchtigten Patienten – eine Testung des Instrumentes ZOPA in einer deutschen Klinik
Universität Witten/Herdecke // Klostermann/Gnass/Bartholomeyczik u. a.

Session: Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen

Überleitungsmanagement – der invasiv beatmete Patient
Fachhochschule Hannover // Stier/Ahting

Er kann nicht sagen: Ich habe Angst und mir tut das rechte Bein weh! Kommunikation mit geistig behinderten Menschen im Krankenhaus
Fachhochschule der Diakonie Bielefeld // Tacke/Dörscheln


Session: Menschen mit Pflegebedarf, die einer vulnerablen Gruppe angehören

Wir bekommen ein Kind – und nun? Die Evaluation früher Hilfen als pflegerisches Unterstützungsangebot für Risikofamilien mit Neugeborenen – ein Lernforschungsprojekt
Ev. Hochschule Darmstadt // Höhmann/Schimanski-Kahle/Schroeder-Müller/Spelzer

Evidenzbasierte Patienteninformation für Brustkrebs erkrankte Frauen
Universität Hamburg // Gerlach/Wendt

Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in Pflegeheimen durch den Werdenfelser Weg in Witten – Konzept und Evaluationsmethoden
Universität Witten/Herdecke // Bartosek/Halbig/Krause/Schnei-der/Stulier/Kolland/Fuchs/Möhler

Posterbeiträge
Asthmaschulung: Sinn oderUnsinn? Wie wirkt sich eine Asthmaschulung auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität von betroffenen Kindern im Alter von 8 -12 Jahren aus?
Hochschule Osnabrück// zu Sayn-Wittgenstein/Falkson/König/Roling

Wir bekommen ein Kind – und nun? Die Evaluation früher Hilfen als pflegerisches Unterstützungsangebot für Risikofamilien mit Neugeborenen – ein Lernforschungsprojekt
Ev. Hochschule Darmstadt // Höhmann/Schimanski-Kahle/Schroeder-Müller/Spelzer

Der Vorstand der DGP dankt allen beteiligten Personen, durch deren aktive Teilnahme diese Veranstaltung ein Erfolg wurde. Ein besonderer Dank geht an die verantwortlichen und aktiven Mitarbeitenden des Departments für Pflegewissenschaft an der Universtität Witten/Herdecke, die uns in diesem Jahr unterstützt haben. Wir freuen uns auf den 3. Hochschultag am 07.12.2012 an der Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (PTHV).
Save the date:

Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft

12. Dezember 2011

1.Zur Vorgeschichte
Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 werden unter der Intention
der ,Weiterentwicklung der Versorgung‘ zwei Regelungen zu erweiterten Tätigkeiten
für Altenpflegerinnen/Altenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/ Gesundheits-
und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Gesundheits-
und Kinderkrankenpfleger zur Erprobung in Modellversuchen in das SGB V
(§ 63 (3b, c) SGB V) aufgenommen. Gemäß § 63 (3b) sollen Angehörige der beiden Berufe
die Verordnung der Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel sowie die inhaltliche Ausgestaltung
der häuslichen Krankenpflege einschließlich der Dauer vornehmen können.
Beides steht unter einem Qualifikationsvorbehalt, und es darf sich hierbei nicht um heilkundliche
Tätigkeiten handeln.
Die Regelung nach § 63 (3c) SGB V sieht vor, dass ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte
übertragen und modellhaft erprobt werden können. Der gesetzliche Rahmen für
die hierzu notwendige, weitergehende Qualifikation ist 2008 durch eine Ergänzung der
bestehenden Berufegesetze der Alten- und Krankenpflege geschaffen worden. Formal
kann die Zusatzqualifikation auf Hochschul- und Fachschulebene angeboten werden.
Die Ausgestaltung der Regelung nach 63 (3c) SGB V war dem Gemeinsamen Bundesausschuss
übertragen worden, der eine entsprechende Richtlinie nach mehrjähriger Diskussion
und Einholung von Stellungnahmen am 20. Oktober 2011 beschlossen hat.
2. Stellungnahme zur vorliegenden Richtlinie
Die Richtlinie differenziert zwischen übertragbaren diagnosebezogenen heilkundlichen
Tätigkeiten und prozedurenbezogenen heilkundlichen Tätigkeiten.
Die diagnosebezogenen heilkundlichen Tätigkeiten beziehen sich auf ausgewählte
Krankheitsbilder mit chronischen Verläufen, und damit verbunden auf Patientengruppen
mit langanhaltendem Versorgungsbedarf. Im Anschluss an die Diagnosestellung ermöglicht
die Richtlinie die modellhafte Erprobung der Übertragung von Tätigkeiten im Bereich
des Assesments, der Planung einzuleitender Interventionen sowie der Umsetzung
des Therapieplanes. Dieser Ansatz ist zu begrüßen, eröffnet er doch einen ersten Schritt
in die fachgerechte Zuordnung von Zuständigkeiten. Der häufige Kontakt zwischen
Pflegefachpersonen und Patienten hat bei diesen Patientengruppen beispielsweise auch
bisher schon eine Therapiekontrolle nahe gelegt. Allerdings beschränkten sich die instrumentellen
Möglichkeiten auf die allgemeine Krankenbeobachtung und –befragung.
1
Nun kommen als weitere Kriterien u.a. Laborparameter hinzu und verbessern so die
Informationslage um z.B. Therapieanpassungen vornehmen zu können.
In die fachgerechte Zuordnung von Zuständigkeit einzuordnen ist auch die neu geschaffene
Möglichkeit für Pflegefachpersonen ‚Folgeverordnungen gemäß ‚Häuslicher Krankenpflege
Richtlinie (HKP-RiLi § 37 SGB V) vorzunehmen. Unverständlich ist allerdings,
warum die Regelungen des § 63 (3b) SGB V der Ausgestaltung des § 63 3c SGB
V unterstellt werden, was der gesetzlichen Regelung entgegengerichtet ist.
Problematisch ist des Weiteren, dass zahlreiche Tätigkeiten, die bisher selbstverständlicher
Anteil pflegerischer Leistungen waren, unter Arztvorbehalt gestellt werden, um sie
dann im Rahmen dieser Richtlinie auf spezifisch qualifizierte Pflegefachpersonen übertragen
zu können. Dazu gehört die Hautpflege bei Diabetikern ebenso wie die Durchführung
von Information, Beratung und Anleitung oder die Bewertung von Selbstmanagementfähigkeiten.
Diese Maßnahmen sind Teil der bisherigen Pflegeausbildung und werden
heute schon kompetent von Pflegefachkräften ohne gesonderte Schulung durchgeführt.
Bei den prozedurenbezogenen heilkundlichen Tätigkeiten wiederholt sich das Problem,
dass hier einige Maßnahmen auflistet werden, die seit Jahrzehnten Teil der Pflegeerstausbildung
sind wie der Blasenkatheterismus oder die Stomapflege.
Daneben entsteht durch den Ausweis einzelner Prozeduren ein systematisches Problem,
denn der Sinnzusammenhang, in dem diese Aufgaben stehen, entscheidet der Mediziner.
Perfektioniert wird auf diese Weise die Arbeit der Pflegefachkraft als medizinische
Assistenz. Wie die aufgelisteten Aufgabenbereiche sinnvoll in pflegebezogene Handlungsvollzüge
integriert werden können, bleibt völlig unbeachtet, zumal auch hier der
weiter bestehende Arztvorbehalt dafür sorgt, dass es keine Aufgaben werden, die im Zusammenhang
mit der gesamten pflegerischen Versorgung des Patienten selbständig entschieden
werden können.
Die in der Richtlinie getroffenen Aussagen zur Qualifikation erscheinen unausgegoren.
- Streng genommen bedeutet die jetzige Regelung, dass die nicht gesondert geschulten
Fachkräfte die ausgewiesenen Maßnahmen zukünftig nicht mehr
durchführen dürfen. Das erscheint in hohem Maße fragwürdig, da viele Aufgabenbereiche
auch Gegenstand der Erstausbildung sind (z. B. Katheterismus).
Die Betreffenden könnten auch nicht in einer Weiterbildung die nunmehr mangelhafte
Befähigung kompensieren, da die Modellversuche ausdrücklich an die
Erstausbildung gekoppelt sind und der Bund die Weiterbildung bisher gar nicht
regeln darf.
- Die Auflistung von Lerninhalte, um die Fachkräfte zu befähigen, die genannten
Aufgaben zukünftig im Rahmen von Modellversuchen zu übernehmen, ignoriert
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die bildungspolitische Diskussion. Wichtig wäre, dass Kompetenzen beschrieben
werden, nicht aber Inhalte.
- Bei dieser Auflistung geht es vorrangig um Kenntnisse. Welche Niveaustufe
bei der Vermittlung wichtig wäre, bleibt völlig unklar.
- Wenn – wie in §2 dieser RiLi ausgeführt -selbständige Heilkunde auf wissenschaftlichen
Grundlagen beruht, dann muss der Tatsache Rechnung getragen
werden, dass wissenschaftliche Erkenntnis im Fluss ist. Dies macht eine abschließende
Festlegung von Lerninhalten unmöglich. Sinnvoller ist es, eine
hochschulische Qualifikation vorzusehen, die mit der Befähigung verbunden ist,
sich selbstständig den jeweiligen wissenschaftlichen Stand zu erarbeiten und reflektiert
in Praxisbezüge zu bringen. Dieser Fokus bleibt leider völlig unbeachtet.
Zusammenfassend besteht unter fachlichem Aspekt ein dringender Bedarf an Durchsicht
und Korrektur. Unter sozialrechtlichem, organisatorischem und qualifikatorischem
Aspekt werden pflegefachliche Leistungen (SGB XI; z. B. Beratung) sekundär unter
Arztvorbehalt gestellt, um übertragbar zu werden.
Die Richtlinie leistet wenig mehr, als die behandlungsbezogenen pflegerischen Leistungen
aus dem Schatten bisheriger Nichtregelung zu holen. Der Perspektive bereits gegenwärtig
erkennbarer Versorgungsbedarfe wird die Richtlinie nicht gerecht, Effizienz und
Effektivität der Versorgung hätten weitergehend befördert werden können. Die Möglichkeit,
die in den primär qualifizierenden oder dualen Studiengängen ausgebildete
pflegefachliche Kompetenz stärker zu nutzen, wird nur ansatzweise ausgeschöpft.
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)
3

Nachlese zum 3-Länderkongress in Konstanz

10. Oktober 2011

Der 3-Länderkonferenz Konstanz 2011 war auch in diesem Jahr wieder ein Erfolg. Referenten aus der Schweiz. Östereich und Deutschland waren vertreten.
Die Präsentationen sind auf der Homepage des DBfK Homepage zum Download eingestellt:

Forschungskolleg „Familiengesundheit im Lebensverlauf“ an der Universität Witten/Herdecke und der Hochschule Osnabrück

30. Mai 2011

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das von der Universität Witten/Herdecke und der Hochschule Osnabrück gemeinsam beantragte Forschungskolleg „Familiengesundheit im Lebensverlauf“. Aus mehr als 90 Bewerbungen gehört der Antrag zu den 7 Gewinnern in dem Programm, das es Absolventen der Universität und der Fachhochschule zukünftig ermöglicht, gemeinsam im Forschungsgebiet Familiengesundheit zu promovieren.
„Das ist ein großer Erfolg für die Pflege- und Hebammenwissenschaft“, sagt Prof. Dr. Wilfried Schnepp von der Universität Witten/Herdecke zu der Förderung des gemeinsamen Promotionskollegs mit der Hochschule Osnabrück. Mit der Initiative des BMBF sollen spezielle Forschungsstärken von Partnern unterschiedlicher Hochschultypen für die gemeinsame Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses genutzt werden. Auch mit einem Fachhochschulabschluss lässt sich also zukünftig ein Doktortitel erwerben. „Die Förderung belohnt die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, Interdisziplinarität und Kooperationsbereitschaft und die gute Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück“, sagt der wissenschaftliche Geschäftsführer der UW/H, Prof. Dr. Martin Butzlaff.

Ausgehend von einer Lebenslaufperspektive werden in dem Forschungskolleg Gesundheit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Familien untersucht. Die Ergebnisse sollen für die Praxisdisziplinen Pflege und Geburtshilfe nutzbar gemacht werden, um Konzepte zur Stabilisierung und Unterstützung von Familien in den verschiedenen Phasen des Lebenslaufs – von der Schwangerschaft bis zum Lebensende – zu entwickeln. „Das Forschungskolleg trägt der wichtigen Bedeutung von Familien bei Pflegebedürftigkeit und Krankheit Rechnung und hat somit auch hohe gesellschaftliche Relevanz“ erklärt Jun.-Prof. Dr. Sabine Metzing von der Universität Witten/Herdecke.

Zentrale Bausteine der Familiengesundheit beider Hochschulen werden im Forschungskolleg verzahnt. Der Bereich junge Familienbildung wird durch die Professorinnen Dr. Claudia Hellmers und Dr. Friederike Zu Sayn-Wittgenstein der Hochschule Osnabrück vertreten, das Gebiet „Bedürfnisse chronisch kranker Kinder und Eltern“ durch Juniorprofessorin Dr. Sabine Metzing von der Universität Witten/Herdecke. Das Themengebiet „Krankheitserleben und Bewältigung“ steht unter Federführung von Prof. Dr. Martin Moers der Osnabrücker Hochschule und auch das Fachthema „Versorgungssystem“ im Bereich „Pflegende Angehörige“, vertreten durch Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück, wird Gegenstand der Forschung sein. Geschlossen wird der Kreis mit dem wichtigen Thema Palliativpflege mit der Frage „Wie geht es den betroffenen Familien und was brauchen diese Menschen?“ von Prof. Dr. Wilfried Schnepp der Universität Witten/Herdecke. „Wir sind davon überzeugt, dass die Promotionen, die in diesem Forschungskolleg entstehen werden, gut an die Gesundheitsforschung der Bundesregierung anschließen,“ so Sabine Metzing und Wilfried Schnepp.
Weitere Informationen bei
Jun.-Prof. Dr. Sabine Metzing, 02302 / 926-377, Sabine.Metzing@uni-wh.de und
Prof. Dr. Wilfried Schnepp,02302 / 926-338, Wilfried.Schnepp@uni-wh.de

Fachtagung der DGP „Technologieentwicklung in der Pflege – Herausforderungen für die Pflegewissenschaft“

18. Januar 2011

Am 24. Februar 2012 findet an der Universität Osnabrück die Fachtagung
„Technologieentwicklung in der Pflege – Herausforderungen für die Pflegewissenschaft“
statt.

Moderne Technologien halten zunehmend Einzug in Kontexten der pflegerischen Versorgung und beeinflussen damit auch die Entwicklung der Pflege als Profession. Die hohe Dynamik im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Robotik oder weiterer assistiver Technologien trifft dabei auf eine Pflege, die sich in Praxis, Bildung und Forschung in erheblichen Um- bzw. Aufbruchprozessen befindet und den Herausforderungen der Technologisierung bislang eher reaktiv begegnet. In der Folge ist es bislang weder gelungen, Technologieentwicklung in der Pflege und für die Pflege aktiv mitzugestalten, noch Fragen der Techniknutzung und -bewertung aus pflegewissenschaftlicher Perspektive theoretisch wie empirisch angemessen zu bearbeiten.
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) lädt vor diesem Hintergrund zu einer Fachtagung ein, die die Herausforderungen der Pflegewissenschaft durch die Technikentwicklung in der Pflege zu bestimmen sucht und Impulse für eine systematische Auseinandersetzung gibt. Die Fachtagung wird vorbereitet von der DGP-Sektion „Entwicklung und Folgen von Technik und Informatik in der Pflege“.
Das Programm können Sie hier abrufen.

Anmeldung und Informationen:
Universität Osnabrück / Fachgebiet Pflegewissenschaft
Tel. (+49) 0541 969-2467
pflegewissenschaft@uos.de
www.pflegewissenschaft.uni-osnabrueck.de

Neue Ausschreibung: Internationales Studien- und Fortbildungsprogramm Demenz

17. Januar 2011

Die Robert Bosch Stiftung verlängert das Förderprogramm für Praxis- und Bildungsmaßnahmen im Ausland bis Juni 2014. Seit über drei Jahren fördert die Robert Bosch Stiftung im Internationalen Studien- und Fortbildungsprogramm Demenz die Durchführung von Demenz-bezogenen Bildungs- und Praxismaßnahmen im Ausland.
Im Rahmen des Programms werden Fort- und Weiterbildungen und bis zu dreimonatige Hospitationen an Einrichtungen im Ausland gefördert, durch die neue Versorgungsansätze für Menschen mit Demenz kennengelernt werden. Die Robert Bosch Stiftung gewährt dafür Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten und zu Seminargebühren. Weitere Informationen finden sie hier und der Homepage von G-plus – Zentrum im internationalen Gesundheitswesen.

NEUE AUSSCHREIBUNG INTERNATIONALES HOSPITATIONSPROGRAMM PFLEGE UND GESUNDHEIT

11. Juni 2010

Ab sofort können sich Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen für die Förderung von ein- bis maximal dreimonatigen Hospitationen im Ausland bis Juni 2012 bewerben. Die Robert Bosch Stiftung verlängert ihr erfolgreiches Förderprogramm bis Juni 2012 / Neu: zusätzlicher Themenfokus “Depression & Suizidalität”

“Profitieren Sie vom fachlichen Austausch mit Kollegen im Ausland” – unter diesem Motto fördert die Robert Bosch Stiftung seit acht Jahren engagierte Fachkräfte im Gesundheitswesen, die den Schritt über die Grenzen wagen, um neue Impulse und Erkenntnisse für ihr Arbeitsfeld in Deutschland zu erhalten. Jetzt wurde das erfolgreiche Internationale Hospitationsprogramm Pflege und Gesundheit erneut verlängert und geht in die inzwischen fünfte Programmphase. Ab sofort können sich Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen für die Förderung von ein- bis maximal dreimonatigen Hospitationen im Ausland bis Juni 2012 bewerben. Weitere Informationen finden Sie unter hier.

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